Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, kurz Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), regelt Mindeststandards und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die von ausländischen Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Das Gesetz findet jedoch nur auf einige Branchen Anwendung. Speziell für handwerkliche Berufe, insbesondere für das Baugewerbe, hat das Gesetz Bedeutung.
Sind Sie sich unsicher, ob das Gesetz auch für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Rolle spielt, dann zögern Sie nicht und lassen sich rechtlich von mir beraten. Eine Gesetzesverletzung durch einen Wettbewerber könnte Sie als Unternehmer auch in Ihren Rechten verletzen. Nehmen Sie dies nicht hin.
Rechtsanwältin Beate M. Wieloch, Köln
Externe Links:
Information zum AEntG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales