Im der Bundesrepublik Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies ist im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall, kurz Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFZ, EGFZ), geregelt. Das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung, kurz Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.11.2003 für verfassungswidrig erklärt, da es nicht alle Arbeitgeber berücksichtigte.Der Gesetzgeber hat in seiner Gesetzesnovelle nun alle Unternehmen einbezogen.

Sind Sie sich unsicher, ob das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung auch für Sie als Arbeitgeber in einer konkreten Angelegenheit eine Rolle spielt, dann zögern Sie nicht und lassen sich rechtlich von mir beraten.

Rechtsanwältin Beate M. Wieloch, Köln

Externe Links:

Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG)

Information zum AAG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Ihre Nachricht an Rechtsanwältin Beate M. Wieloch

Ihr Name

Ihre Telefonnummer (bitte mit Vorwahl)

Ihre Email Adresse

Betreff

Ihre Nachricht

25+25=? 

Zum Schutz vor automatisch generierten Spam, bitten wir Sie die Zahl 50 einzutippen, damit Ihre Mail an uns gesendet werden kann.