Dr’ Zoch kütt: Am Rosenmontag gibt es wieder Schokoriegel – Amtsgericht Köln lehnt Schmerzensgeld wegen Süßigkeitenwurf ab
In der rheinischen Narrenmetropole Köln herrscht seit Weiberfastnacht, pünktlich um 11.11 Uhr, Karnevalsstimmung. Bereits am kommenden Sonntag werden die Karnevalsgruppen von rund 50 Kölner Schulen an den Kölner Schull- un Veedelszöch teilnehmen und durch die Innenstadt und das Vringsveedel ziehen. Die Veedelszöch werden aus über 40 Nachbarschafts- und Stadtteilvereinen sowie Stammtischen gebildet. Eine Jury wählt die drei besten Gruppen aus den Veedelszöch aus, die am darauffolgenden Rosenmontag am größten Karnevalsumzug in Deutschland teilnehmen dürfen. Der “Zoch” am Rosenmontag findet schon seit 1823 statt. Hier kommen auch die größten Jecken zu ihrem Recht. Der Zugweg ist rund 6 Kilometer lang. Entlang der Strecke werden am Rosenmontag über eine Millionen Jecken erwartet. Fast alle Besucher freuen sich auf die schätzungsweise 140 Tonnen Süßigkeiten, die von den Umzugswagen entlang der Zugstrecke in Richtung der Jecken geworfen werden.
Mit solch einem Süßigkeitenwurf musste sich das Amtsgericht Köln vor kurzem befassen. Während des Rosenmontagszugs 2010 warfen die zwei Beklagten von einem Karnevalswagen Schokoriegel in die wartende Menge. Auch die Klägerin bekam zwei Schokoriegel mit voller Wucht ab und verletzte sich dabei nach ihren Angaben in der Klageschrift am Auge. Als ziemlich närrisch empfanden die zwei Beklagten vor dem Amtsgericht Köln, Az. 123 C 254/10, wohl die Klage. Das Amtsgericht Köln befand, der Süßigkeitenwurf während des Karnevalsumzugs ist in Köln – wer hätte das gedacht – sozial üblich. Die Klage auf Schmerzensgeld wurde daher vom Amtsgericht Köln, Az. 123 C 254/10, mit Urteil vom 07.01.2011 auf Kosten der Klägerin abgewiesen.