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Zentrales Mahngericht Euskirchen (ZEMA II)

In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Zentrale Mahngerichte, bei denen alle Anspruchsteller, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben, einen Mahnbescheid gegen vermeintliche Schuldner beantragen können. Neben dem Zentralen Mahngericht in Hagen (ZEMA I), das für alle Antragsteller aus dem Bereich des OLG Düsseldorf und des OLG Hamm zuständig ist, wurde 1995 beim Amtsgericht Euskirchen ein weiteres Zentrales Mahngericht geschaffen. Während sich die Zuständigkeit des ZEMA II in Euskirchen zunächst auf den Gerichtsbezirk des Landgerichts Bonn beschränkte, ist seit 1999 das ZEMA II beim Amtsgericht Euskirchen nunmehr für alle Antragsteller aus dem gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Köln zuständig.

Wenn auch Sie einen Mahnbescheid gegen einen säumigen Schuldner beantragen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.

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Amtsgericht Euskirchen

Die Gerichtsbarkeit in der Stadt Euskirchen hat ihre Wurzeln bis in das Jahr 1302. Traurige Berühmtheit erlangte das Gericht in Euskirchen als ein Angeklagter am 09.03.1994 in einem Gerichtssaal des Amtsgerichts Euskirchen eine Bombe zündete und dabei sieben Menschen ums Leben kamen. Das Amtsgericht Euskirchen gehört zum Gerichtsbezirk des Landgerichts Bonn (LG Bonn) und ist gemäß einer Rechtsverordnung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zugleich Sitz eines der beiden Zentralen Mahngerichte in NRW. Das Amtsgericht Euskirchen (ZEMA II) ist  für alle Mahnverfahren zuständig, bei denen der Anspruchsteller seinen Sitz innerhalb des Gerichtsbezirks des OLG Köln hat. Beim Zentralen Mahngericht in Euskirchen beantragen jährlich über 700.000 Antragsteller den Erlass eines Mahnbescheids gegen vermeintliche Schuldner, darunter ist auch eine Vielzahl an Mahnbescheiden, die von der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG beantragt worden, da beide Konzerne ihren Sitz in Bonn haben und damit in die Zuständigkeit des ZEMA II in Euskirchen fallen. Für die übrigen Landesteile im Bereich der Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf und Hamm ist das Amtsgericht Hagen als Zentrales Mahngericht (ZEMA I) zuständig.

Amtsgericht Euskirchen
Kölner Straße 40-42
53879 Euskirchen
Telefonvermittlung des Amtsgerichts Euskirchen: 02251-951-0
Terminsvertretung beim Amtsgericht Euskirchen: 0221-16901644 (Anwaltskanzlei Wieloch)
Homepage des AG Euskirchen: http://www.ag-euskirchen.nrw.de

Errreichbarkeit mit Bus & Bahn:
Das Amtsgericht Euskirchen ist ca. 5 Fußminuten vom Bahnhof Euskirchen entfernt.


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