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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung, kurz Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÃœG), verfolgt arbeitspolitische Ziele. Der Gesetzgeber möchte mit dem erstmalig 1972 inkraftgetretenem Gesetz die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung regeln. Das Gesetz spielt eine wichtige Rolle für alle Arbeitnehmer, die als “Leiharbeiter” tätig sind oder sein wollen beziehungsweise müssen. Aber auch für Arbeitegber ist das Gesetz von besonderer Bedeutung. Denn Unternehmer, die Leiharbeiter vermitteln müssen eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit vorweisen können. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, sind die Regelungen des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes unwirksam.

Sind Sie sich unsicher, ob das Gesetz auch für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Rolle spielt, dann zögern Sie nicht und lassen sich rechtlich von mir beraten. Eine Gesetzesverletzung durch einen Wettbewerber könnte Sie als Unternehmer auch in Ihren Rechten verletzen. Nehmen Sie dies nicht hin.

Rechtsanwältin Beate M. Wieloch, Köln

Externe Links:

Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÃœG)

Information zum AÜG der Bundesnetzagentur für Arbeit

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