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Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Ursprünglich waren die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitszeit in der Arbeitszeitverordnung geregelt. Die Europäische Union brachte den deutschen Gesetzgeber in Zugzwang. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994 ist eine Umsetzung der EU-Richtline 93/104/EG vom 23. November 1993. Arbeiter, Angestellte und Auszubildende in Betrieben sind von den Rahmenbedingungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz gleichermaßen berührt. Für Bundesbeamte ist die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (AZV) zu beachten.
Sind Sie sich unsicher, ob das Gesetz auch für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in einer konkreten Angelegenheit eine Rolle spielt, dann zögern Sie nicht und lassen sich rechtlich von mir beraten. Eine Gesetzesverletzung durch einen Wettbewerber könnte Sie als Unternehmer auch in Ihren Rechten verletzen. Nehmen Sie dies nicht hin.
Rechtsanwältin Beate M. Wieloch, Köln
Externe Links:
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (AZV)
Information zum ArbZG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales