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Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Das Arbeitsgerichtsgesetz, kurz ArbGG, regelt das Gerichtsverfahren vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Das Arbeitsgerichtsgesetz nimmt teilweise Bezug auf die Zivilprozessordnung (ZPO). Das Arbeitsgerichtsgesetz hat seine Wurzeln in der Weimarer Republik.
Beide Parteien, egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, müssen in der ersten Instanz (vor dem Arbeitsgericht) nicht für die Kosten des Gegners aufkommen. Auch wenn dieser das Verfahren vor dem Arbeitsgericht gewinnen sollte.
Sind Sie von einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit (z.B. Kündigung) betroffen, lassen Sie sich von mir unverzüglich beraten, da das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) auch zahlreiche Fristen kennt. Gerade bei einer Kündigung sollten Sie als Arbeitnehmer die Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage prüfen lassen. Als Arbeitgeber sollten Sie eine erforderliche Trennung von einzelnen unehrlichen Arbeitnehmern im Vorfeld genau prüfen lassen. Denn stellt sich die Kündigung im nachhinein als rechtswidrig heraus, kann die Angelegenheit für den Arbeitgeber sehr teuer werden, da sämtliche Gehälter nachbezahlt und zustehender beazhlter Urlaub gewährt werden müssen.
Rechtsanwältin Beate M. Wieloch, Köln
Externe Links:
Information zum ArbGG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales