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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, kurz Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), regelt die Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union zum Arbeitsschutz. Mit dem ArbSchG sollen Arbeitgeber angehalten werden, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter präventiv zu schützen und Gefahren am Arbeitsplatz vorzubeugen. Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber die Bundesregierung auch zum Erlass folgender Rechtsverordnungen ermächtigt:
- Arbeitsstättenverordnung
- Baustellenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
Sind Sie sich unsicher, ob das Gesetz auch für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Rolle spielt, dann zögern Sie nicht und lassen sich rechtlich von mir beraten. Eine Gesetzesverletzung durch einen Wettbewerber könnte Sie als Unternehmer auch in Ihren Rechten verletzen. Nehmen Sie dies nicht hin.
Rechtsanwältin Beate M. Wieloch, Köln
Externe Links:
Information zum ArbSchG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales