Artikel-Schlagworte: „Mahnverfahren“
Amtsgericht Euskirchen
Die Gerichtsbarkeit in der Stadt Euskirchen hat ihre Wurzeln bis in das Jahr 1302. Traurige Berühmtheit erlangte das Gericht in Euskirchen als ein Angeklagter am 09.03.1994 in einem Gerichtssaal des Amtsgerichts Euskirchen eine Bombe zündete und dabei sieben Menschen ums Leben kamen. Das Amtsgericht Euskirchen gehört zum Gerichtsbezirk des Landgerichts Bonn (LG Bonn) und ist gemäß einer Rechtsverordnung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zugleich Sitz eines der beiden Zentralen Mahngerichte in NRW. Das Amtsgericht Euskirchen (ZEMA II) ist  für alle Mahnverfahren zuständig, bei denen der Anspruchsteller seinen Sitz innerhalb des Gerichtsbezirks des OLG Köln hat. Beim Zentralen Mahngericht in Euskirchen beantragen jährlich über 700.000 Antragsteller den Erlass eines Mahnbescheids gegen vermeintliche Schuldner, darunter ist auch eine Vielzahl an Mahnbescheiden, die von der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG beantragt worden, da beide Konzerne ihren Sitz in Bonn haben und damit in die Zuständigkeit des ZEMA II in Euskirchen fallen. Für die übrigen Landesteile im Bereich der Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf und Hamm ist das Amtsgericht Hagen als Zentrales Mahngericht (ZEMA I) zuständig.
Amtsgericht Euskirchen
Kölner Straße 40-42
53879 Euskirchen
Telefonvermittlung des Amtsgerichts Euskirchen: 02251-951-0
Terminsvertretung beim Amtsgericht Euskirchen: 0221-16901644 (Anwaltskanzlei Wieloch)
Homepage des AG Euskirchen: http://www.ag-euskirchen.nrw.de
Errreichbarkeit mit Bus & Bahn:
Das Amtsgericht Euskirchen ist ca. 5 Fußminuten vom Bahnhof Euskirchen entfernt.