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Sie haben als Medienvertreter eine Frage zu rechtlichen Themen? Sie recherchieren für einen Bericht in Presse, Funk und Fernsehen zu einer rechtserheblichen Frage?

Ansprechpartner für Journalisten: Frau Rechtsanwältin Beate M. Wieloch, Telefon 0221 – 16 90 16 44

Rechtsanwältin Beate M. Wieloch ist oft in den Medien präsent, so auch in der ZDF-Sendung “Volle Kanne” zum Thema Mieterhöhung infolge von Modernisierung.

Was kann der Mieter tun?

Modernisierungen am Haus müssen angekündigt werden. “Der Mieter hat die Möglichkeit, bei unzumutbarer Härte zu widersprechen”, erklärt Beate Wieloch. Das kann beispielsweise die Badsanierung bei einem älteren bettlägerigen Mieter sein. Oder eine Kompletterneuerung von Fenstern, Fassade und Dach, wenn sie mit einem unzumutbaren Modernisierungszuschlag verbunden ist. Natürlich könnte der Vermieter einfach die Miete erhöhen, um seine Kosten rein zu bekommen. Aber dies darf er nur im Rahmen des ortsüblichen Mietspiegels. “Und selbst hier kann man widersprechen und man sollte die Begründung für die Mieterhöhung überprüfen lassen”, so die Mietrecht-Expertin.

Quelle: Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)

“Volle Kanne – Service täglich”, Sendung vom 26.09.2008

Weitere Fernsehinterviews:

Rechtsanwältin Beate M. Wieloch zum Thema Nebenkostenabrechnung im ZDF am 23.04.2004 und 29.04.2005.

Rechtsanwältin Beate M. Wieloch als Studiogast im WDR Fernsehen.

Rechtsanwältin Beate M. Wieloch in RTL, Punkt 12, am 16.09.2010: Interview zum Thema Telefon-Abzocke.

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