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Justizministerium will Recht auf Mietminderung bei Baustelle in der Mietwohnung wegen Energiesanierung mindern
Die Bundesregierung will Mieterrechte aushöhlen, wenn es um die Energiesanierung geht, wie die Berliner Tageszeitung und der Tagesspiegel berichten. Bisher sind Baustellen in unmittelbarer Nähe oder gar in der Mietwohnung ein Grund für eine erhebliche Mietminderung. Nach einem Gesetzesentwurf des  Bundesjustizministeriums soll die Mietminderungsmöglichkeit des Mieters bei Energiesanierungen eingeschränkt werden.  Sollten die bisher gültigen Regelungen für Mietminderungen bei Sanierungen, die zur Energieersparnis führen, nach den Plänen der schwarz-gelben Koalition fallen, drohen Mietern erhebliche Benachteiligungen. “Das Recht auf Mietminderung darf nicht beschnitten werden”, kritisierte Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund in der Süddeutschen Zeitung. Die Mieter müssten bei Beeinträchtigungen des Gebrauchs der Mietwohnung weiterhin das Recht zur Mietminderung haben, zumal die Pläne der Koalition den Medienberichten zufolge eine deutliche Bevorzugung der Vermiert vorsehen. Denn auch dann, wenn es nach der Ernergiesanierung zu keiner Ersparnis für den Mieter kommt, soll der Mieter die volle Miete zahlen müssen. Der Vermieter hat demnach während der Zeit, in der in dem Haus unweltfreundliche moderne Technik installliert wird, auch während der Baumaßnahmen einen Rechtsanspruch auf die volle Miete. Selbst aus dem Regierungslager kommt Kritik. Der Berliner CDU-Politiker Luczak hält es für unzumutbar, wenn die Lebensqualität der Mieter durch Baumaßnahmen eingeschränkt ist, aber vom Vermieter die volle Miete verlangt werden könne. Hier müsse es für die Vermieter einen Anreiz zur zügigen Sanierung geben und das Verbot der Mietminderung nur für maximal drei Monate vorgeschrieben werden, so der CDU-Mann.