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Zentrales Mahngericht Euskirchen (ZEMA II)
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Zentrale Mahngerichte, bei denen alle Anspruchsteller, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben, einen Mahnbescheid gegen vermeintliche Schuldner beantragen können. Neben dem Zentralen Mahngericht in Hagen (ZEMA I), das für alle Antragsteller aus dem Bereich des OLG Düsseldorf und des OLG Hamm zuständig ist, wurde 1995 beim Amtsgericht Euskirchen ein weiteres Zentrales Mahngericht geschaffen. Während sich die Zuständigkeit des ZEMA II in Euskirchen zunächst auf den Gerichtsbezirk des Landgerichts Bonn beschränkte, ist seit 1999 das ZEMA II beim Amtsgericht Euskirchen nunmehr für alle Antragsteller aus dem gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Köln zuständig.
Wenn auch Sie einen Mahnbescheid gegen einen säumigen Schuldner beantragen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.